AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Hip-Hip-Hooray Savasta & Schmid GbR

 

Vermietung von Audio-Gästebüchern für Veranstaltungen

§1 Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für alle Mietgegenstände, welche von der Hip-Hip-Hooray Savasta & Schmid GbR, Am Feldbergblick 3a, 65529 Waldems, (nachfolgend “Vermieter” oder “wir”) an einen Kunden (nachfolgend “Mieter”) zeitweise überlassen werden. Die AGB werden vom Mieter durch Bestätigung des Angebots akzeptiert.
  2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter gelten ausschließlich die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende und/oder über die AGB hinausgehende Vereinbarungen gelten nicht, es sei denn,  der Vermieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Individuelle Absprachen zwischen Vermieter und Mieter haben dabei stets Vorrang.
  3. Mieter können sowohl natürliche als auch juristische Personen werden. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen.

 

§2 Mietgegenstand

  1. Die Hip-Hip-Hooray Savasta & Schmid GbR vermietet Audio-Gästebücher für Hochzeiten, Geburtstage und sonstige Feierlichkeiten.
  2. Der Mieter stellt seinen Gästen während seiner Veranstaltung das Audio-Gästebuch kostenfrei zur Verfügung. Die Gäste können über den Mietgegenstand Sprachnachrichten für den Mieter hinterlassen.

 

§3 Zustandekommen des Vertrages

Falls der Vertragsschluss nicht durch individuelle Kommunikation, also in persönlicher Anwesenheit, per E-Mail, Telefon o.ä., sondern online auf unserer Website erfolgt, gilt Folgendes:

  1. Durch die Absendung der Bestellung in unserem Shop erfolgt ein bindendes Angebot zur Miete und / oder Kauf der im Bestellprozess ausgewählten Waren und Dienstleistungen. 
  2. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zahlungsaufforderung in schriftlicher Form durch den Vermieter zustande.
  3. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung angegeben sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.

 

§4 Übergabe des Mietgegenstandes
  1. Der Mietgegenstand wird dem Mieter durch einen Versanddienstleister zur vereinbarten Lieferadresse gesendet. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand am Lieferstandort angenommen wird. Verzögerungen oder verspäteter Erhalt durch Nichtannahme gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich die Verpackung bei Annahme auf Unversehrtheit zu prüfen und eventuelle Beschädigungen beim Versanddienstleister schriftlich vermerken zu lassen.
  2. Der Mieter ist verpflicht,t den Mietgegenstand vor Beginn des Einsatzes auf ordnungsgemäße Funktion zu prüfen und festgestellte Mängel dem Vermieter unverzüglich zu melden.
  3. Es wird empfohlen, den Mietgegenstand an einem ruhigen Ort aufzustellen, da äußere Einflüsse wie starker Wind oder Musik die Qualität der Audioaufnahmen beeinträchtigen können. Nicht verständliche Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden.
  4. Der Mietgegenstand wird so versendet, dass er spätestens zum vereinbarten Miettag beim Mieter ist. Kommt es zu einer Zustellverzögerung durch den Zusteller, wird sich der Vermieter bei Kenntnisnahme unmittelbar in Verbindung setzen. Sollte es keinen Zustellversuch rechtzeitig zum vereinbarten Termin geben, kann der Mieter kostenfrei vom Vertrag zurücktreten und bekommt den kompletten Mietzins ohne Abzüge erstattet. Es entsteht kein weiterer Anspruch auf Schadensersatz.

 

§5 Mietdauer
  1. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, beträgt die Mietdauer einen Tag und umfasst den vom Mieter gebuchten Tag.
  2. Der Mietgegenstand wird vom Mieter spätestens am zweiten Werktag nach dem Miettag zurückgeschickt. Dazu legt der Vermieter dem Mieter einen Rücksendeschein bei. 
  3. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, ist eine Standgebühr von 99,- € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

 

§6 Zahlungsbedingungen
  1. Es gelten die beim Abschluss der Buchung vereinbarten Preise. Die dargestellten Preise in diesem Shop sind Endpreise. Im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erho­ben und demnach auch nicht ausgewiesen.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung auf das vom Vermieter angegebene Konto zu leisten. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Mieter ab Beginn des Verzugs zur Zahlung des entstehenden Schadens (z.B. Kosten für Mahnungen) sowie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedarf.
  3. Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob der Mietgegenstand tatsächlich benutzt wurde. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.

 

§7 Vertragsmäßiger Gebrauch
  1. Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Kunde während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig in die Originalversandverpackung zu verpacken. Transportschäden, die aufgrund von fehlerhafter Verpackung oder anderer Verpackung als der Originalverpackung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Sollte die Originalverpackung nicht mehr für die Rücksendung nutzbar sein, hat der Mieter den Vermieter über die weitere Vorgehensweise zu kontaktieren
  3. Die Rücksendung der Mietgegenstände hat in der originalen Versandverpackung zu erfolgen. Transportschäden aufgrund von fehlerhafter oder anderer als der originalen Verpackung gehen zu Lasten des Mieters. Sollte die originale Verpackung nicht mehr nutzbar sein, ist das weitere Vorgehen mit dem Vermieter abzustimmen.
  4. Dem Mieter ist es untersagt, den Mietgegenstand an Dritte weiterzugeben oder in dessen Obhut zu lassen. Bei Zuwiderhandlung haftet ausschließlich der Mieter für jeden daraus entstehenden Schaden.
  5. Durch unsachgemäßen Gebrauch entstandene Schäden werden den Mieter in Rechnung gestellt. Der Schadensersatz berechnet sich aus den Reparaturkosten bis maximal dem Vierfachen des vereinbarten Mietzinses.

 

§8 Untersagte Nutzungsarten


Dem Kunden ist es untersagt:

  1. Den Mietgegenstand an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.
  2. Den Mietgegenstand zu öffnen oder zu verändern.
  3. Jegliche Objekte, Lebensmittel, Flüssigkeiten und andere Gegenstände auf dem Mietgegenstand abzustellen oder in den Korpus des Mietgegenstandes einzuführen.
  4. den Mietgegenstand in einem vor Wind- und Wettereinflüssen ungeschützten Raum zu betreiben.

 

§9 Stornierung
  1. Eine Stornierung des Vertrags seitens des Mieters  ist entsprechend der nachfolgenden Regeln möglich. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
  2. Im Falle einer Stornierung sind folgende Kosten durch den Mieter zu tragen:
  • bis zu 12 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30 %,
  • Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %,
  • Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 80 %,
  • Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 90 %, der Gesamtsumme.
  • Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.
  1. Die Hip-Hip-Hooray Savasta & Schmid GbR vermietet elektronische Komponenten. Diese können trotz intensiver Pflege und Wartung durch unerwartete Defekte ausfallen. Der Vermieter behält sich im Fall eines unerwarteten Ausfalls des Mietgegenstands daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Der Vermieter wird bei einem Ausfall versuchen, die defekten Komponenten auszutauschen. Sollte dies nicht rechtzeitig vor dem vereinbarten Liefertermin möglich sein, können wir von “Höherer Gewalt” ausgehen und vom Mietvertrag zurücktreten (außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem vereinbarten Liefertermin und bei Ausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall während der Mietdauer, der nicht durch den Mieter verschuldet wurde, erstatten wir den vollen Mietzins zurück.
  2. Das außerordentliche Kündigungsrecht gilt ebenfalls, wenn der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zum vereinbarten Datum geliefert werden kann, weil ein Vormieter den Mietgegenstand nicht vertragsmäßig in der vereinbarten Zeit zurückgeschickt hat oder der Mietgegenstand beschädigt oder zerstört wurde und eine weitere Vermietung dadurch nicht möglich ist. Sofern vorrätig, wird der Vermieter dem Mieter einen Ersatz anbieten. Andernfalls wird der geleistete Mietzins nach Rücktritt vom Mietvertrag in voller Höhe erstattet. Es besteht kein darüber hinausgehender Anspruch auf Schadensersatz.
  3. Sollten fünf Tage vor dem vereinbarten Lieferdatum nicht alle nötigen Voraussetzungen zur Lieferung erfüllt sein (Angabe der Lieferadresse Zusendung der Bandansage(n) per Mail oder WhatsApp) oder der Rechnungsbetrag noch nicht beim Vermieter eingegangen sein, gilt der Vertrag als vom Mieter storniert. Der Mieter hat dann die in §9 genannten Stornierungsgebühren zu tragen. Die Pflicht des Vermieters zum Versand des Mietgegenstandes an den Mieter erlischt.

  

§10 Eigentumsvorbehalt
  1. Der Mietgegenstand bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum der Hip-Hip-Hooray Savasta & Schmid GbR.

 

§11 Haftung
  1. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  2. Der Mieter kann den Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.

 

§12 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
  2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

      Wer wir sind

      Hallo! Wir sind Cono und David. In der Tanzschule kennengelernt, sind wir mittlerweile seit vielen Jahren eng befreundet und haben so schon einige Hochzeiten gemeinsam erlebt - als Trauzeugen, Hochzeitstanz-Choreographen, Trauredner oder (hoffentlich) gern gesehene Gäste.

      Mit Tel-Booth fügen wir jetzt unserer Freundschaft ein neues Kapitel hinzu, bei dem wir unsere Freude an Hochzeiten und unsere Affinität für Technik verbinden können.

      Was wir wollen

      Als letztes Jahr einer unserer engsten Freunde geheiratet hat, waren wir auf der Suche nach einem besonderen Geschenk. Als Cono auf ein Audiogästebuch gestoßen ist, war uns sofort klar, dass das genau das richtige wäre. Auf der Suche nach einem passenden Angebot war aber ernüchternd. Entweder fast unverschämt teuer, oder billigste Anmutung, die so gar nicht in das feierliche Ambiente einer Hochzeit passt.

      Kurz entschlossen haben wir uns also daran gemacht, ein eigenes Audiogästebuch zu entwickeln - und so ist innerhalb weniger Wochen Tel-Booth entstanden!

      Mit Tel-Booth möchten wir möglichst vielen Paaren ermöglichen, die Erinnerung an einen der schönsten Tage ihres Lebens auf eine neue Art festzuhalten:

      • Zu einem fairen Preis ohne "Hochzeits-Aufschläge".
      • Mit stilvollen Original-Telefonen aus den 50/60er-Jahren, nicht nur weil sie phantastisch aussehen, sondern auch weil das Upcycling wertvolle Ressource spart.
      • Mit einem einfachen Online-Buchungssystem ohne aufwändige Anfrage, weil wir wissen, wie stressig das Planen einer Hochzeit sein kann.